Ein Fahrradträger für die Anhängekupplung ist praktisch, spritsparend und sicher. Denn die Fahrräder müssen nicht umständlich am Dach des Autos befestigt werden. Was bei den heutigen schweren E-Bikes auch nicht mehr möglich wäre. Und auch der Fahrradträger für die Heckklappe konnte sich nicht durchsetzen, da die Räder das Auto verkratzen können und dieser nur eine gewisse Aufnahmefähigkeit hat. Der Weg in den Urlaub mit den Rädern startet zumeist mit dem Auto. Doch wie verhält es sich im Schadensfall? Gute Räder und E-Bikes kosten ab 2.500 Euro das Stück. Wer zahlt im Schadensfall oder bei Diebstahl? Unten finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen, rund um das Thema Fahrradträger auf der Anhängekupplung im Schadensfall.
Zwar ist der Fahrradträger auf der Anhängerkupplung enorm sicher befestigt, jedoch kann sich ein Fahrrad vom Träger lösen. Hier entsteht dann nicht nur ein Schaden am Rad, sondern zumeist auch am nachfolgenden Auto. Der Schaden vom Autofahrer, den das umherfliegende Fahrrad erfasst, wird von der Haftpflichtversicherung bezahlt. Das Fahrrad selbst ist nicht versichert, außer man hat eine Kasko-Extra-Versicherung abgeschlossen.
Jedes Auto hat eine andere Tragkraft für einen Fahrradträger auf der Anhängekupplung. Zumeist liegt das Limit mit dem Fahrradträger bei ca. 60 Kilo. Mit den neuen E-Bikes sind diese Gewichtsgrenzen schnell erreicht. Im Schadensfall zahlt auch hier die Haftpflichtversicherung nichts. Denn die Versicherung deklariert diesen Schaden als nicht versicherten Betriebsschaden. Ein Schaden am eigenen Auto wird von der Kaskoversicherung übernommen. Handelt der Fahrer unvorsichtig und überschreitet als Beispiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h enorm, liegt ein grob fahrlässiges Verhalten vor. Die Versicherung wird dann die Schadensregulierung, auch am nachfolgenden Fahrzeug verweigern.
Da der Unfallverursacher flüchtig ist, müssen Sie den Schaden selbst bezahlen. Eine Vollkasko Versicherung wird den Schaden jedoch übernehmen.
In diesem Fall bezahlt die Vollkasko Versicherung den Schaden am eigenen Auto. In jedem Fall entscheidend sind jedoch die Versicherungsbedingungen. Denn bei grober Fahrlässigkeit entfällt auch hier der Versicherungsschutz. Mit dem Transport auf der AHK haben Sie dieses Problem nicht. Die eigene KFZ Versicherung zahlt jedoch in jedem Fall für den entstandenen Schaden an der fremden Garage. Für die beschädigten Räder erhält man keinen finanziellen Ausgleich. Dies kann gerade bei SUV´s sehr leicht passieren. Weitere Informationen zu SUV´s gibt es auf www.sportwagen-suv-magazin.de.
Der Diebstahl bei versperrten Fahrrädern auf dem Fahrradträger wird von einer vorhandenen Hausratversicherung bezahlt. Sie sollten deshalb die Räder nicht nur mit dem Fahrradträger sichern und abschließen, sondern auch noch zusätzlich mit einem Fahrradschloss während der Fahrt absperren. Die Hausratversicherung zahlt jedoch nur, wenn vorher eine entsprechende Fahrrad Klausel vereinbart wurde. Diese umfasst teilweise auch nur einen niedrigen Höchstwert pro Rad, denn man prüfen und ggf. erhöhen lassen sollte.
Ist der Fahrradträger fest mit dem Auto durch die Anhängekupplung verbunden, dann ist der gestohlene Fahrradträger in der Teilkasko mitversichert. Er muss jedoch an der Anhängekupplung abgeschlossen sein. Da die meisten Autofahrer jedoch bei der Teilkasko einen Selbstbehalt von 300 Euro vereinbart haben, wird man im Fall eines Diebstahls leer ausgehen.
Vor allem beim schweren E-Bike kann man den Akku abnehmen und während der Fahrt im Auto transportieren. Bei einer Pause kann das Auto aufgebrochen und die mitgeführten Gegenstände gestohlen werden. Abgedeckt ist die Fahrrad Ausrüstung über die Außenversicherung in einer Hausratversicherung. Zumeist jedoch nur bis zu einem Wert von maximal 500 Euro.
Die Versicherung spricht hier von einem Gebrauchsrisiko des Fahrzeuges, dass sich realisiert hat. Eigene Schäden am Auto werden von der Kaskoversicherung getragen. Das Rad des Mitfahrers ist nicht versichert, da es sich um eine beförderte Sache handelt. Der Fahrer müsste vorher eine Transportversicherung abschließen, um den Schadensfall abzudecken. Deshalb sollten fremde Fahrräder immer vom Eigentümer selbst am Fahrradträger befestigt werden.
Der Schaden an den Rädern und am Auto muss vom Unfallverursacher bezahlt werden. Die Räder sind hier mitversichert.
Ob bei Grundträgern am Autodach, als auch bei Kupplungsträgern schreibt der Hersteller eine maximale Höchstgeschwindigkeit vor. Diese findet man in der Betriebsanleitung und umfasst zumeist eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Wird diese Geschwindigkeit grob fahrlässig überschritten, ist kein Versicherungsschutz mehr gewährleistet.
Vom Transport im Auto ist abzuraten. Denn das Rad verkratzt nicht nur das Auto, auch die Schaltung und Bauteile des Rades können Schaden beim Transport nehmen. Von einer Fahrt mit leicht geöffneter Heckklappe ebenso, da hier durch die Abgase Vergiftungsgefahr besteht. Der Fahrtwind zieht die Abgase in das Auto. Ebenso müssen das Fahrrad und alle herumfliegenden Teile durch Sicherheitsnetze und Spanngurte gesichert sein. Im Fall eines Unfalls wird die Versicherung sonst die Schadensregelung verweigern.